KI-Telefonassistent und DSGVO: Worauf Unternehmen achten sollten

Ein KI-Telefonassistent verarbeitet personenbezogene Daten: Namen, Telefonnummern, Terminwünsche und Gesprächsinhalte. Damit gelten die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die gute Nachricht: Mit der richtigen Konfiguration lässt sich ein Assistent datenschutzkonform betreiben. Diese Punkte sollten Sie prüfen.
1. Serverstandort
Je näher die Datenverarbeitung, desto einfacher die Rechtslage. Wir hosten ausschließlich auf deutschen Servern.
2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Verarbeitet ein Dienstleister Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO – mit dem Anbieter und für alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
3. Transparenz gegenüber Anrufern
Anrufer sollten wissen, dass sie mit einem digitalen Assistenten sprechen und wie ihre Daten verarbeitet werden. Eine kurze Ansage zu Beginn und ein Verweis auf die Datenschutzerklärung schaffen Klarheit und Vertrauen.
4. Gesprächsaufzeichnung
Das Aufzeichnen von Gesprächen ist in Deutschland streng geregelt. Aufzeichnungen sollten nur mit gültiger Rechtsgrundlage – in der Regel einer Einwilligung – erfolgen. Häufig genügt es, nur die strukturierten Ergebnisse (z. B. Terminwunsch, Rückrufnummer) zu speichern.
5. Datensparsamkeit und Löschfristen
Erfassen Sie nur, was für die Bearbeitung nötig ist, und legen Sie fest, wann Daten gelöscht werden. Das reduziert Risiken und vereinfacht die Dokumentation.
6. Besonders sensible Daten
Arztpraxen und Kanzleien unterliegen zusätzlich Berufsgeheimnissen. Hier sollte die Konfiguration besonders sorgfältig erfolgen – etwa indem der Assistent sensible Details nicht abfragt, sondern direkt an das Team übergibt.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist ein KI-Telefonassistent DSGVO-konform?
Ja, wenn er richtig aufgesetzt ist: Hosting in Deutschland, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, transparente Information der Anrufer und klare Löschfristen. Unsere Lösungen sind darauf ausgelegt.
Werden Gespräche aufgezeichnet?
Nur, wenn Sie das wünschen und eine Rechtsgrundlage besteht. In vielen Fällen werden ausschließlich die strukturierten Gesprächsergebnisse gespeichert.

